Ja, wir interessieren uns für den umweltfreundlichen und energiesparenden Umstieg von konventionellen Leuchtmitteln auf die fortschrittliche LED Technologie von Proluxa.
1. Alle Angebote, Vereinbarungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie sind Inhalt des Vertrages und allein maßgebend. Mit jeder Auftragserteilung sowie der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennt der Käufer unsere geltenden Bedingungen an. Unsere Bedingungen haben auch dann Gültigkeit, wenn der Käufer uns seine Bedingungen auf Schriftstücken mitgeteilt hat oder mitteilt, auch, wenn diese auf seinen Bestellscheinen abgedruckt sind und der Besteller ausdrücklich auf sie verweist. Anders lautenden Gegenbestätigungen widersprechen wir hiermit. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns damit nicht. Mündliche Nebenabreden, als auch Änderungen oder Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angebote, die in unserem Namen abgegeben werden. Die verbindliche Auftragsannahme erfolgt allein per schriftlicher Bestätigung durch uns bzw. Auslieferung der bestellten Ware. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als vertraglich vereinbart, auch wenn dieser vom Angebot abweicht. Fehlt die Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Auch nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, die Lieferung von vorheriger Zahlung oder einer sonstigen sachgemäßen Sicherheit abhängig zu machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer Kenntnis über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder eine entsprechend ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten oder seine Zahlungsweise erlangt.
3. Wird der Vertrag auf Wunsch des Käufers aufgelöst, behält sich der Verkäufer vor, die für Transport- und Montagekosten entstehenden Aufwendungen dem Käufer in Rechnung zu stellen. Ferner behält sich der Verkäufer vor, Schadensersatz für nachgewiesenen Aufwand in Höhe von bis zu 25% des Auftragsvolumens (Rechnungswert) zu berechnen. Dem Käufer steht das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Teilen davon bei für ihn besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren nicht zu. Für von uns zurückgenommene Ware, die beim Benutzer bereits in Gebrauch war (Musterware), berechnen wir gegeben falls eine Wertminderung in Höhe von 50% des Bestellpreises innerhalb des ersten Jahres, danach 70% des Bestellpreises.
4. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich pro Stück in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager, unmontiert, sofern keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart wurden. Wir behalten uns das Recht vor, Preise bis zum Tag der Auslieferung zu berichtigen, sofern diese durch nachweisbare Fehler, Änderungen der Materialkosten, Steuern, Löhne und Abgaben etc. entstanden sind. Hilfsmittel zur Montage ab 3 Meter Höhe (Gerüste, Brüstungen, Hubfahrzeuge, etc.) müssen vom Auftraggeber gestellt werden, außer diese sind explizit von Proluxa im Angebot /Auftragsbestätigung enthalten. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Käufer in vorgenannten Fällen nicht zu.
5. Die Lieferfristen verstehen sich als annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als separates Geschäft. Beanstandungen dieses Geschäftes haben keinen Einfluss auf die weitere Abwicklung des Vertrags. Die Kreditfähigkeit des Käufers setzen wir bei jeder Lieferung voraus. Wir behalten uns die Liefermöglichkeit, insbesondere teilweise Unmöglichkeit oder Erschwerung durch Umstände wie höhere Gewalt, Streik, Aufstände, behördliche Maßnahmen, Krieg oder Eintreten irgendwelcher unvorhergesehenen Ereignisse für alle bestätigten Aufträge und Liefertermine vor. Derartige Umstände entbinden uns ganz oder teilweise von unserer Lieferungspflicht, ohne das hieraus Ansprüche welcher Art auch immer hergeleitet werden können. Bei verzögerter oder nicht erfolgter Lieferung sind Ansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche und Rücktritt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist erst dann zulässig, wenn unser Verschulden nachgewiesen ist.
6. Die Art des Versandes sowie die Wahl des Transportmittels bleiben uns überlassen. Mehrkosten verursachende besondere Versandarten gehen zu Lasten des Käufers, sofern der Käufer sie wünscht. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Haben wir die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt, geht die Gefahr auf ihn über.
7. Sämtliche Maße, Gewichte, Zeichnungen, Klischee und Fotos sind nur als annähernd und unverbindlich zu verstehen. Konstruktionsänderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen, Transportschäden sind sofort zu melden. Mängelrügen sind uns schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Die Ware gilt als vorbehaltlos angenommen, wenn der Käufer die frist- und formgerechte Anzeige unterlässt. Bei begründeter Rüge leisten wir nach unserem Ermessen kostenfrei Ersatz oder veranlassen eine Gutschrift. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Käufers, wie z.B. Wandlung, Minderung, Schaden- und Auslagenersatz, sind, soweit es gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Naturprodukte wie Holz und Leder können geringe Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Derartige Abweichungen können nicht beanstandet werden. Für Rücksendungen ist das Einverständnis des Verkäufers erforderlich. Vom Käufer zu vertretende Rücksendungen gehen zu seinen Lasten.
8. Der Kaufpreis ist, wenn nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum, bar, rein netto ohne Abzug in Euro zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungen werden unter Vorbehalt angenommen, es sei denn, die Annahme wird von uns abgelehnt. Jegliche Spesen derartiger Zahlungen gehen zu Lasten des Käufers. Vom Tage der Fälligkeit an sind wir berechtigt, ohne das es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, 4% Zinsen über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank dem Käufer zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden behalten wir uns vor. Das Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Abzüge welcher Art auch immer werden nicht anerkannt, außer Skonto sofern dies vereinbart ist.. Mit befreiender Wirkung kann nur an uns geleistet werden. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, werden bei mehreren offenen Forderungen Zahlungen auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Aufrechnung durch unseren Vertragspartner ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen von uns anerkannt werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch künftig entstehender, Eigentum des Verkäufers. Dies gilt auch für etwaige Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen oder sonstiger unbarer Zahlungen. Darüber hinaus bleibt der Eigentumsvorbehalt auch dann bestehen, wenn Forderungen ausdrücklich oder stillschweigend in laufende Rechnung aufgenommen wurden oder werden. Er dient als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiterzuverarbeiten und zu veräußern. Dabei hat er die folgenden Bestimmungen zu berücksichtigen:
10. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungen unter besonderer Berücksichtigung der unter Position 11. benannten Bestimmungen.
11. Garantiebedingungen für Proluxa LED Leuchten und Leuchtmittel
Die Garantie findet auf alle von der Proluxa in den Verkehr gebrachten Proluxa LED Beleuchtungsprodukte Anwendung. Die Garantieleistung erfolgt für defekte Produkte, wenn diese nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers ausgefallen sind.
Die Garantie findet auf alle von der Proluxa in den Verkehr gebrachten Proluxa LED Beleuchtungsprodukte Anwendung. Die Garantieleistung erfolgt für defekte Produkte, wenn diese nachweislich aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers ausgefallen sind.
Die Garantiezeit umfasst modellabhängig 12 bis 60 Monate ab Kauf durch den Endkunden bzw. 10.000 bis 50.000 Stunden, je nachdem welche Zeitspanne zuerst abgelaufen ist. Die genaue Garantiezeit ist auf der jeweiligen Rechnung vermerkt. So lange der Endkunde nicht eine andere tatsächliche Nutzungsdauer nachweist, wird für diese Garantie von einer Nutzungsdauer von 8.000h pro Jahr ausgegangen. Als Garantienachweis ist ein Kauf- bzw. Liefernachweis vorzulegen. Auf diesem muss die Garantiezeit vermerkt sein. Im Garantiefall wird Proluxa, nach eigenem Ermessen, die vorzeitig ausgefallenen LED Beleuchtungsprodukte reparieren, kostenlos Ersatz für diese liefern oder eine Gutschrift erteilen. Der Garantiezeitraum beginnt mit der Auslieferung durch Proluxa.
Diese Garantie gilt unter den folgenden Bedingungen:
Diese Garantie erfasst alle relevanten Lieferungen nach dem 1. Januar 2014, jedoch keine Spezialleuchten. Ausnahmen:
Geltendmachen des Garantieanspruchs
Der Garantieanspruch kann von jedermann gegen Vorlage der auf ihn ausgestellten Rechnung für die oben beschriebenen Produkte, geltend gemacht werden.
Der Garantieanspruch ist unmittelbar nach Auftreten eines Defekts durch schriftliche Mitteilung bei
Proluxa GmbHanzumelden. Alle im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Nebenkosten (z.B. für die De- und Neumontage, den Versand des fehlerhaften Produkts, Entsorgung, Fahrt- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen und Gerüste) gehen zu Lasten des Kunden. Andere Kosten, welche z.B. durch den Ausfall der Installation verursacht werden oder sonstige Schäden sowie Folgeschäden sind von dieser Garantie nicht erfasst.
Proluxa behält sich vor, die Gültigkeit des Garantieanspruchs gemäß den Garantiebedingungen zu überprüfen. Diese Garantie schränkt die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche des Käufers, die er gemäß den jeweiligen Bestimmungen gegen den Verkäufer oder den Hersteller geltend machen kann, nicht ein.
12. Dem Benutzer zur Verfügung gestellte Muster sind innerhalb von 4 Wochen zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen, es sei denn anderes ist schriftlich vereinbart. Hierfür berechnen wir eine Pauschale iHv zehn vom Hundert des angebotenen Produktpreises. Gerne nehmen wir auch Produktpräsentationen vor Ort vor. Weitere Kosten außer der benannten Pauschale plus den üblichen Kosten für Anfahrt und Präsentationszeit werden schriftlich angeboten.
13. Für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten, wie auch Neben- und Ersatzverpflichtungen, ist Vaterstetten der Erfüllungsort. Für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Vaterstetten. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht als vereinbart.
Vaterstetten, im Januar 2018